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BSG, 15.02.2007 - B 5 RJ 195/05 B |
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Volltextveröffentlichung
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- BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B
Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 5 RJ 195/05 B
Nimmt der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unerwartete Wendung, etwa durch das Auftauchen bisher nicht erörterter Gesichtspunkte, so muss vom Gericht sichergestellt werden, dass sich die Beteiligten sachgerecht zum Prozessstoff äußern können, um Überraschungsentscheidungen zu vermeiden (vgl hierzu BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 mwN). - BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 5 RJ 195/05 B
7 Eine Verletzung dieses Grundsatzes liegt vor, wenn das LSG seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (…vgl BVerfG SozR 1500 § 62 Nr. 13) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12). - BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90
Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen
Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 5 RJ 195/05 B
Darüber hinaus ist Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Rüge, dass der Kläger darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (…BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6). - BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B
Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 5 RJ 195/05 B
Darüber hinaus ist Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Rüge, dass der Kläger darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22;… vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6). - BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79
Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung - …
Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 5 RJ 195/05 B
Zur Begründung eines entsprechenden Revisionszulassungsgrundes ist nicht nur der Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs selbst zu bezeichnen, sondern auch darzutun, welches Vorbringen ggf dadurch verhindert worden ist und inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36).